ENTWICKLUNG DES ENERGIEEFFIZIENTEN BAUENS IN DEUTSCHLAND
seit der ersten wärmeschutzverordnung (1. WSchV 1978) hat der gesetzgeber in mehreren stufen die anforderungen an den wärmeschutz von gebäuden erhöht, mit dem ziel den energieverbrauch zu verringern und den einsatz erneuerbarer energien zu fördern. inzwischen sind diese anstrengungen europa- und weltweit koordiniert (stichwort „fit for 55“ – maßnahmenpaket der EU zur Umsetzung des green deal). die ziele der EU für ihre klima- und energiepolitik 2030 sieht eine senkung der treibhausgasemissionen um 55 % gegenüber 1990 vor, bei einer gleichzeitigen verbrauchseinsparung um 36 %, sowie ein klimaneutrales europa bis 2050.
diese ziele lassen sich in einem einwohnerreichen land wie deutschland nur erreichen, wenn energieverbrauch und energieproduktion dezentralisiert werden, die menschen für ihr verbrauchsverhalten sensibilisiert werden (stichwort smart metering) und – durch förderinstrumente unterstützt – ein flächendeckender energieeinsparender umbau des wohgebäudebestands in angriff genommen wird. der anteil der erneuerbaren energien am energiemix der EU wird bis 2030 auf 40 % angehoben. hier ist ab 2021 für neubauten der niedrigstenergiegebäude-standard effizienzhaus EH 40 EE/NH/plus verpflichtend. diese nearly zero energy buildings (NZEB) sind auch durch sanierung von bestandsgebäuden erreichbar, als EH 40 und EH 40 EE, letzteres zeichnet sich dadurch aus, dass erneuerbare energien einen anteil von mindestens 55 % des für die wärmeversorgung des gebäudes erforderlichen energiebedarfs erbringen.